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Energieberatung

Ich bin Architektin mit Sitz in Lilienthal bei Bremen und arbeite eng mit Bauunternehmen und Fachplanern zusammen. Zusätzlich bin ich zertifizierter Energie-Effizienz-Expertin für Wohngebäude und unterstütze Sie bei der energetischen Sanierung ihres Bauvorhabens im Bestand oder bei der Planung von Neubauten.

Bei der Energieberatung wird Ihre individuelle Situation untersucht und durch geeignete Sanierungsmaßnahmen am Gebäude oder durch den Einsatz effizienter Wärmeerzeuger und der Verwendung regenerativer Energien können Sie Energie und Kosten einsparen. 


Sanierungsfahrplan (ISFP)


  • Meine Energieberatung bietet Ihnen einen klaren Überblick über Möglichkeiten, wie Sie in Ihrem Gebäude Energie und damit auch Kosten sparen können. Wir arbeiten individuell für Ihr Gebäude heraus, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile zu erzielen, in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans.

FördermittelberatunG (KFW - BAFA)


  • Planen Sie eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes, wie den Austausch von Fenstern, die Verbesserung der Gebäudehülle oder die Erneuerung Ihrer Heizungsanlage? Dann stehen Ihnen finanzielle Unterstützungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung. Die Vielfalt an Anbietern und eine Vielzahl von Förderprogrammen mit unterschiedlichen Regelungen können die Suche nach dem passenden Förderprogramm manchmal kompliziert machen. Einige Programme sind zeitlich begrenzt und haben diverse Nachweispflichten und Bedingungen.

Energetische BAuBEGleitung


  • Bei Sanierungen von Bestandsgebäuden und besonders bei der Umwandlung in KfW-Effizienzhäuser ist eine professionelle energetische Baubegleitung von großer Bedeutung. Ich stehe Ihnen mit meiner Fachkompetenz zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt reibungslos abläuft und die angestrebten energetischen Standards erfüllt werden.

Energieausweise


  • Energieausweise sind ein wichtiger Bestandteil bei Immobiliengeschäften. Grundsätzlich benötigen Sie einen Energieausweis, wenn sich die Nutzung eines bestehenden Gebäudes ändert. Das kann beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie der Fall sein. Seit dem 01.11.2020 schreibt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass der Energieausweis dem Käufer oder Mieter bei einem Nutzerwechsel ausgehändigt werden muss. Außerdem muss ein Energieausweis generell für Neubauten, umfangreiche Sanierungen und Gebäudeerweiterungen ausgestellt werden.

Wärmeschutznachweis


  • Der Wärmeschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis über die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes bei Neubauten, die nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erforderlich sind. Die Landesbauordnungen der Länder haben die Notwendigkeit, einen Wärmeschutznachweis bei Einreichen eines Bauantrages vorzulegen, festgeschrieben. Er ist eine der Grundlagen für den Energieausweis, mit dem er nicht verwechselt werden darf.